Datenschutzbeauftragter
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) unterstützt Unternehmen und Organisationen bei der Einhaltung von Datenschutzgesetzen wie der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Er berät zur Umsetzung von Datenschutzvorgaben, überwacht deren Einhaltung und fungiert als Schnittstelle zwischen Geschäftsführung, Mitarbeitenden, betroffenen Personen und Datenschutzaufsichtsbehörden.
Datenschutzbeauftragter – Aufgaben
Nach Artikel 39 DSGVO umfasst der Aufgabenbereich eines Datenschutzbeauftragten:
Beratung der Geschäftsleitung und Mitarbeitenden in datenschutzrechtlichen Fragen
Überwachung der Einhaltung von Datenschutzrichtlinien und gesetzlichen Vorgaben
Schulungen zur Sensibilisierung für Datenschutzthemen
Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, wenn hohe Risiken für Betroffene bestehen
Dokumentation und Verwaltung von Datenschutzmaßnahmen sowie Verzeichnissen über Verarbeitungstätigkeiten
Kommunikation mit Datenschutzbehörden und Bearbeitung von Anfragen
Unterstützung betroffener Personen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte
Datenschutzbeauftragter – wann ist er erforderlich?
Die DSGVO sieht eine Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte vor, wenn:
es sich um eine öffentliche Behörde oder Einrichtung handelt (außer Gerichte in ihrer gerichtlichen Funktion),
das Unternehmen regelmäßig und systematisch personenbezogene Daten in großem Umfang verarbeitet,
sensible Daten wie Gesundheitsinformationen, politische Meinungen oder biometrische Daten verarbeitet werden,
das Unternehmen mindestens 20 Mitarbeitende beschäftigt, die regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Datenschutzbeauftragter – Anforderungen
Ein Datenschutzbeauftragter sollte folgende Qualifikationen mitbringen:
- Fundierte Kenntnisse der DSGVO, des BDSG und anderer relevanter Datenschutzgesetze
- Technisches Verständnis für IT-Sicherheit und Datenverarbeitungssysteme
- Kommunikationsfähigkeit zur verständlichen Vermittlung datenschutzrechtlicher Anforderungen
- Unabhängigkeit, um ohne Interessenkonflikte agieren zu können
Datenschutzbeauftragter – Rechte und Pflichten
Rechte:
- Zugang zu allen relevanten Informationen und Prozessen im Unternehmen
- Unterstützung durch die Geschäftsleitung
- Schutz vor Benachteiligung oder Kündigung aufgrund seiner Funktion
Pflichten:
- Wahrung der Vertraulichkeit bei allen datenschutzbezogenen Angelegenheiten
- Regelmäßige Berichterstattung an die Unternehmensleitung
- Sicherstellung, dass datenschutzrechtliche Maßnahmen korrekt umgesetzt werden
Datenschutzbeauftragter – was passiert, wenn es ihn nicht gibt?
Wenn ein Unternehmen trotz Verpflichtung keinen Datenschutzbeauftragten benennt, drohen:
- Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
- Ermittlungen durch Datenschutzbehörden mit möglichen Auflagen
- Reputationsverlust und Vertrauensverlust bei Kunden
Datenschutzbeauftragter – Nutzen für Unternehmen
Rechtssicherheit durch Einhaltung der Datenschutzgesetze
Systematische und effiziente Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen
Stärkung des Vertrauens von Kunden und Geschäftspartnern
Risikominimierung durch frühzeitige Identifikation und Behebung von Datenschutzmängeln
Klartext
Ein Datenschutzbeauftragter ist für viele Unternehmen und Organisationen ein unverzichtbarer Bestandteil eines rechtskonformen Datenschutzmanagements. Er trägt dazu bei, Datenschutzgesetze umzusetzen, Risiken zu minimieren und das Vertrauen in den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten zu stärken. Ob intern oder extern – die Wahl eines geeigneten Datenschutzbeauftragten ist eine wichtige Entscheidung für eine langfristig sichere und transparente Datenverarbeitung.