Datenübertragbarkeit
Das Recht auf Datenübertragbarkeit ist eine zentrale Bestimmung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die es Personen ermöglicht, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und an einen anderen Anbieter zu übertragen. Dieses Recht, geregelt in Artikel 20 DSGVO, soll die Datenkontrolle der Betroffenen stärken und den einfachen Wechsel zwischen Diensten erleichtern.
Datenübertragbarkeit – Ziele
Benutzerfreundlichkeit:
Nutzer sollen ihre Daten problemlos zwischen Anbietern übertragen können, beispielsweise beim Wechsel eines Cloud-Dienstes.
Wettbewerbsförderung:
Ein einfacher Datentransfer erleichtert den Anbieterwechsel und verhindert Lock-in-Effekte.
Stärkung der Datenhoheit:
Personen behalten die Kontrolle über ihre eigenen Daten.
Datenübertragbarkeit – wann gilt das Recht darauf?
Das Recht kann unter folgenden Bedingungen ausgeübt werden:
- Datenverarbeitung basiert auf Einwilligung oder Vertrag: Die Verarbeitung erfolgt aufgrund einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
- Automatisierte Verarbeitung: Nur Daten, die elektronisch verarbeitet werden, fallen unter dieses Recht.
- Vom Nutzer bereitgestellte Daten: Das Recht gilt für Daten, die Nutzer selbst angegeben haben (z. B. Name, E-Mail, Adresse) oder die durch Nutzung eines Dienstes entstanden sind (z. B. Suchverläufe, Transaktionshistorien).
Datenübertragbarkeit – welche Daten sind betroffen?
Erfasste Nutzerdaten: Vom Nutzer eingegebene Informationen wie Name, Adresse oder Zahlungsdetails.
Generierte Nutzerdaten: Daten, die durch die Nutzung eines Dienstes entstehen, etwa Standorte, Suchverläufe oder Kaufhistorien.
Nicht umfasst: Daten, die ein Anbieter selbst generiert oder analysiert (z. B. algorithmische Bewertungen oder personalisierte Empfehlungen).
Datenübertragbarkeit – Umsetzung des Rechts
Bereitstellung der Daten:
Die Daten müssen in einem strukturierten und maschinenlesbaren Format übermittelt werden (z. B. CSV, JSON, XML).
Direktübertragung:
Falls technisch machbar, müssen die Daten direkt an einen anderen Anbieter übermittelt werden.
Zeitnahe Verarbeitung:
Die Übertragung muss ohne unangemessene Verzögerung erfolgen.
Datenübertragbarkeit – Beispiele
- Streaming-Dienste: Übertragung von Playlists oder Profilen zwischen Musik- und Video-Streaming-Plattformen.
- Cloud-Speicher: Transfer von Dateien von einem Cloud-Dienst (z. B. Google Drive) zu einem anderen (z. B. Dropbox).
- Soziale Netzwerke: Export persönlicher Inhalte wie Fotos oder Nachrichten von einer Plattform zur anderen.
- E-Commerce: Übertragung von Kundenhistorien oder Einkaufslisten zwischen Online-Shops.
Datenübertragbarkeit – Rechte der Nutzer und Pflichten der Anbieter
Rechte der betroffenen Personen:
- Erhalt der eigenen Daten in einem gängigen Format.
- Weitergabe an andere Anbieter, sofern technisch möglich.
- Keine zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung der Daten.
Pflichten der Verantwortlichen:
- Transparente Kommunikation: Nutzer müssen über die Möglichkeit der Datenübertragbarkeit informiert werden.
- Technische Umsetzung: Anbieter müssen sicherstellen, dass Daten in einem geeigneten Format exportiert werden können.
- Sicherstellung der Datensicherheit: Die Übertragung muss geschützt erfolgen, um Missbrauch zu verhindern.
Datenübertragbarkeit – Einschränkungen des Rechts
- Kein universelles Kopierrecht: Das Recht gilt nur für vom Nutzer bereitgestellte Daten, nicht für unternehmensinterne Analysen oder Profiling-Daten.
- Technische Machbarkeit: Eine Direktübertragung zwischen Anbietern ist nur erforderlich, wenn sie technisch möglich ist.
- Kein Widerspruchsrecht: Das Recht auf Datenübertragbarkeit ersetzt nicht das allgemeine Widerspruchsrecht gegen Datenverarbeitung.
Datenübertragbarkeit – Herausforderungen
- Kompatibilität der Datenformate: Unterschiedliche Systeme erschweren den reibungslosen Austausch.
- Aufwand für Unternehmen: Anbieter müssen Lösungen für den strukturierten Export von Daten bereitstellen.
- Datensicherheit: Datenlecks oder Missbrauchsmöglichkeiten während des Transfers müssen ausgeschlossen werden.
Datenübertragbarkeit – Vorteile des Rechts
Erhöhte Kontrolle: Nutzer haben mehr Einfluss auf ihre Daten.
Förderung des Wettbewerbs: Anbieter müssen mit besseren Leistungen überzeugen, statt Kunden durch Datenbindung zu halten.
Einfacher Anbieterwechsel: Die Portabilität persönlicher Daten erleichtert den Wechsel zu alternativen Diensten.
Kerngedanke
Das Recht auf Datenübertragbarkeit stärkt die Kontrolle der Nutzer über ihre personenbezogenen Daten und fördert den Wettbewerb zwischen digitalen Diensten. Unternehmen müssen geeignete technische Lösungen bereitstellen, um eine sichere und einfache Übertragung zu ermöglichen. Trotz technischer Herausforderungen ist dieses Recht ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Datenhoheit und Nutzerfreundlichkeit.