DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), international als General Data Protection Regulation (GDPR) bekannt, ist eine europaweit geltende Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Seit dem 25. Mai 2018 ist sie in Kraft und betrifft alle Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten – unabhängig vom Sitz des Unternehmens.
DSGVO – Ziele
Schutz personenbezogener Daten:
Die Verarbeitung muss sicher, rechtskonform und transparent erfolgen.
Stärkung der Rechte betroffener Personen:
Einzelpersonen sollen mehr Kontrolle über ihre eigenen Daten erhalten.
Harmonisierung des Datenschutzes:
Einheitliche Standards für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Ermöglichung des freien Datenverkehrs:
Der Austausch von Daten innerhalb der EU bleibt bestehen, ohne den Datenschutz zu gefährden.
DSGVO – Geltungsbereich
Die Verordnung betrifft:
- Unternehmen mit Sitz in der EU, die personenbezogene Daten verarbeiten.
- Unternehmen außerhalb der EU, wenn sie Waren oder Dienstleistungen für EU-Bürger anbieten oder deren Verhalten analysieren.
DSGVO – Grundprinzipien
Zweckbindung:
Daten dürfen nur für eindeutig festgelegte und legitime Zwecke erhoben und genutzt werden.
Richtigkeit:
Personenbezogene Daten müssen korrekt und aktuell gehalten werden.
Speicherbegrenzung:
Daten dürfen nicht länger als erforderlich aufbewahrt werden.
Rechtmäßigkeit und Transparenz:
Die Datenverarbeitung muss auf einer rechtlichen Grundlage beruhen und für die Betroffenen nachvollziehbar sein.
Integrität und Vertraulichkeit:
Daten müssen durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt sein.
Datenminimierung:
Es dürfen nur die für den jeweiligen Zweck notwendigen Daten gespeichert und verarbeitet werden.
Rechenschaftspflicht:
Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie die Vorgaben der DSGVO einhalten.
DSGVO – Rechte der betroffenen Personen
- Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO):
Nutzer können erfragen, welche Daten über sie gespeichert wurden. - Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO):
Falsche oder unvollständige Daten müssen korrigiert werden. - Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“, Art. 17 DSGVO):
Daten müssen gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden oder unrechtmäßig verarbeitet wurden. - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO):
Nutzer können die Verarbeitung ihrer Daten temporär oder dauerhaft einschränken lassen. - Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO):
Personen können ihre Daten in einem strukturierten, gängigen Format anfordern. - Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO):
Nutzer können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, insbesondere bei Direktwerbung. - Recht auf Information bei Datenschutzverstößen (Art. 34 DSGVO):
Betroffene müssen über Datenpannen informiert werden. - Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO):
Nutzer können sich bei Datenschutzbehörden beschweren, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt sehen.
DSGVO – Pflichten für Unternehmen
- Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine gültige Rechtsgrundlage wie Einwilligung, Vertragserfüllung oder gesetzliche Pflicht vorliegt.
- Einwilligungserfordernis: Einwilligungen müssen aktiv, freiwillig und informiert erfolgen und jederzeit widerrufbar sein.
- Transparente Datenschutzerklärung: Die Datenverarbeitung muss klar und verständlich beschrieben sein.
- Auftragsverarbeitung: Falls Dienstleister personenbezogene Daten verarbeiten, muss ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden.
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Bei risikoreichen Datenverarbeitungen ist eine Bewertung der Risiken erforderlich.
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs): Unternehmen müssen Sicherheitsmaßnahmen zur Datenverarbeitung umsetzen.
- Bestellung eines Datenschutzbeauftragten: Falls sensible oder umfangreiche personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich.
- Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen: Datenschutzverstöße müssen innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Behörde gemeldet werden.
DSGVO – Sanktionen bei Verstößen
Unternehmen, die gegen die DSGVO verstoßen, riskieren erhebliche Sanktionen:
- Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
- Abmahnungen und Anordnungen, die Verarbeitung von Daten einzustellen oder anzupassen.
DSGVO – Auswirkungen auf Unternehmen
Mehr Transparenz und Vertrauen: Datenschutzkonforme Unternehmen genießen ein höheres Vertrauen bei Kunden.
Erhöhter administrativer Aufwand: DSGVO-Compliance erfordert regelmäßige Schulungen, Prozessanpassungen und Investitionen in sichere Technologien.
Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die Datenschutz ernst nehmen, können sich als vertrauenswürdige Partner positionieren.
DSGVO – Praxistipps zur Einhaltung
Aktuelle Datenschutzerklärung: Alle Informationen über die Datenverarbeitung sollten transparent und leicht zugänglich sein.
Dokumentation von Einwilligungen: Unternehmen sollten nachweisen können, wann und wie Einwilligungen erteilt wurden.
Datenminimierung und Speicherbegrenzung: Prozesse zur regelmäßigen Löschung nicht mehr benötigter Daten etablieren.
Schulungen für Mitarbeiter: Datenschutzschulungen sollten regelmäßig durchgeführt werden.
Technische Schutzmaßnahmen: Daten sollten durch Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen und regelmäßige Sicherheitsupdates geschützt werden.
Das Wesentliche im Blick
Die DSGVO hat den Datenschutz in der EU grundlegend verändert und stellt hohe Anforderungen an Unternehmen. Eine korrekte Umsetzung stärkt das Vertrauen der Nutzer und hilft, rechtliche Risiken zu minimieren. Trotz des zusätzlichen Aufwands bietet eine DSGVO-konforme Datenverarbeitung auch Chancen, sich als seriöses und verantwortungsbewusstes Unternehmen zu positionieren.